Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag, welche Möglichkeiten zur Entrichtung der Eingabengebühren nach der Abschaffung der Stempelmarken durch das Abgabenänderungsgesetz 2001 bestehen und nimmt zur Begründung und der Fälligkeit der Gebührenschuld Stellung. Darauf aufbauend beschreibt der Verfasser, welche Handlungspflichten die Verwaltungsbehörden treffen und veranschaulicht, dass die neuen Entrichtungsmöglichkeiten vielfach mit Nachteilen sowohl für die Gebührenschuldner als auch die Behörden verbunden sind. Erwägungen zur Fälligkeit und der gebotenen Entrichtung der Eingabegebühr bei Vwgh- und Vfgh-Beschwerden runden den Beitrag schließlich ab.