§ 47 Abs 2 EStG
Der VwGH beschreibt die Charakteristika eines Dienstverhältnisses, legt Kriterien dar, die den Bestand eines unternehmerischen Risikos definieren und nimmt eine Abgrenzung des Dienst- vom Werkvertrag vor.
VwGH 23.05.2000, 97/14/0167
§ 47 Abs 2 EStG
Der VwGH beschreibt die Charakteristika eines Dienstverhältnisses, legt Kriterien dar, die den Bestand eines unternehmerischen Risikos definieren und nimmt eine Abgrenzung des Dienst- vom Werkvertrag vor.
VwGH 23.05.2000, 97/14/0167