§ 33 Abs 4 Z 1 EStG
Auch wenn die in Karenz befindliche Ehefrau nur Einkünfte in Form einer Abfertigungszahlung bezieht, sind bei der Prüfung eines Anspruchs auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag die Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskostenpauschalbetrag als Abzugsposten zu berücksichtigen.