§ 17 FinStrG; § 19 FinStrG; § 35 Abs 1 FinStrG
Der VwGH nimmt Stellung zur gebotenen Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung des Verfalls und erläutert, dass der Verfall nicht als Milderungsgrund qualifiziert werden kann.
VwGH 26.04.2001, 2000/16/0597
§ 17 FinStrG; § 19 FinStrG; § 35 Abs 1 FinStrG
Der VwGH nimmt Stellung zur gebotenen Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung des Verfalls und erläutert, dass der Verfall nicht als Milderungsgrund qualifiziert werden kann.
VwGH 26.04.2001, 2000/16/0597
