§ 26 Z 4 EStG; KV Handelsangestellte
Die Autoren informieren darüber, dass infolge einer Entscheidung des OGH, in der konkretisiert wurde, dass Reisenden und Außendienstmitarbeitern, die im Regelfall ihre Tätigkeiten außerhalb des Dienstortes ausüben, kein Anspruch auf Ersatz der Reisespesen auf Grundlage des Kollektivvertrags für Handelsangestellte zusteht, eine rückwirkende Umgestaltung des Kollektivvertrags geplant ist.

