§ 311 BAO
Bei Beantragung der Zuweisung einer UID-Nummer ist stets eine materiellrechtliche Entscheidung erforderlich.
VwGH 05.04.2001, 2000/15/0174
§ 311 BAO
Bei Beantragung der Zuweisung einer UID-Nummer ist stets eine materiellrechtliche Entscheidung erforderlich.
VwGH 05.04.2001, 2000/15/0174