§ 209 BAO
Auch die Gewährung von Einsichtnahmerechten in das Firmenbuch hat eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge.
VwGH 05.04.2001, 2000/15/0150
§ 209 BAO
Auch die Gewährung von Einsichtnahmerechten in das Firmenbuch hat eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge.
VwGH 05.04.2001, 2000/15/0150
