Zusammenfassung: Der VfGH prüft, in wessen Entscheidungskompetenz die Anspruchsprüfung im Zusammenhang mit der Beseitigung von Alttextilsammelcontainern von Bundesstrassen- oder Gemeindegebieten fällt.
VfGH 03.03.2001, K I-2/99
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Wr GAG