§ 284 BAO
Die Beantragung einer mündlichen Berufungsverhandlung in einem ergänzenden Schriftsatz reicht nicht aus.
VwGH 23.04.2001, 96/14/0091
§ 284 BAO
Die Beantragung einer mündlichen Berufungsverhandlung in einem ergänzenden Schriftsatz reicht nicht aus.
VwGH 23.04.2001, 96/14/0091