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Mittelpunkt der Tätigkeit eines Psychotherapeuten

SteuernSWK 2001, S 613 Heft 25 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die stundenweise Anmietung von Arbeitsräumen steht der Qualifikation als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (im konkreten Fall eines Psychotherapeuten) nicht entgegen.

FLD Tirol, Berufungssenat I, 05.07.2001

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EstG

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