Zusammenfassung: In seiner Entgegnung zu einem Beitrag des "Steuerinsiders" weist der Verfasser darauf hin, dass eine Anspruchsverzinsung, (in der Diktion des Steuerinsiders als Verzinsung von Steuer"guthaben" bezeichnet), nur bei Leistung entsprechend höherer Vorauszahlungen zur Anwendung gelangt, während Anzahlungen nur die Bemessungsgrundlage für etwaige Nachforderungszinsen kürzen. Im Gegensatz zum "Steuerinsider" hält Hackl das Modell der Anspruchsverzinsung nicht für eine attraktive Sparform, sondern für eine unzumutbare Repressalie gegenüber den Steuerschuldnern.