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Anspruchszinsen gemäß § 205 Bundesabgabenordnung

TagesfragenBMFSWK 2001, T 150 Heft 25 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Steuersektion des BMF informiert darüber, dass in Hinblick auf die Bagatellschranke in § 205 Abs 2 Satz 2 BAO nicht jede Nachforderung zwingend zu verzinsen ist und weist auf die geplante Erarbeitung eines Durchführungserlasses zum Anwendungsbereich des § 205 BAO hin.

Rechtsgrundlagen: § 205 BAO; § 205 Abs 2 BAO

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