Zusammenfassung: Die Steuersektion des BMF informiert darüber, dass in Hinblick auf die Bagatellschranke in § 205 Abs 2 Satz 2 BAO nicht jede Nachforderung zwingend zu verzinsen ist und weist auf die geplante Erarbeitung eines Durchführungserlasses zum Anwendungsbereich des § 205 BAO hin.
Rechtsgrundlagen: § 205 BAO; § 205 Abs 2 BAO