Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Fall der Übertragung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen an eine Versicherung und legt dabei ua dar, unter welchen Voraussetzungen die daraus resultierenden Prämienleistungen an die Versicherung als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: Rz 3369a EStR 2000; Rz 3446a EStR 2000