Zusammenfassung: Das BMF nimmt zu den Qualifikationsmerkmalen eines öffentlichen Angebots und zur Auslegung der Wortfolge "unbestimmter Personenkreis" Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB; Rz 7812 EStR 2000; § 174 AktG
Weiterführende Hinweise: BMF, 19.07.2001