§ 29 Z 4 EStG
Die Leistungsbezüge des Präsidenten der Arbeiterkammer sind als Funktionsgebühren zu qualifizieren.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0074
§ 29 Z 4 EStG
Die Leistungsbezüge des Präsidenten der Arbeiterkammer sind als Funktionsgebühren zu qualifizieren.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0074