§ 21 Z 1 KVG
Die vertragliche Übernahme von Investitionspflichten ist bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer zu berücksichtigen.
VwGH 24.01.2001, 2000/16/0380
§ 21 Z 1 KVG
Die vertragliche Übernahme von Investitionspflichten ist bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer zu berücksichtigen.
VwGH 24.01.2001, 2000/16/0380