Zusammenfassung: Die Unwiderruflichkeit des Antrags auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs 9 EStG schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 9 EStG; § 871 Abs 1 ABGB
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.06.2001
Zusammenfassung: Die Unwiderruflichkeit des Antrags auf Verteilung der Einkünfte nach § 37 Abs 9 EStG schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 9 EStG; § 871 Abs 1 ABGB
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.06.2001