Die ausschließliche Berücksichtigung von Gratislieferungen als Mengenänderung in der Jahresinventur steht mit den Vorgaben einer ordnungsgemäßein Buchführung nicht in Einklang, sodass eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben nicht in Betracht kommt.
VwGH 31.01.2001, 98/13/0156