Zusammenfassung: Die Rechtspersönlichkeit als juristische Person einer GmbH & CoKG wird erst mit der Registrierung im Firmenbuch begründet; die Zustellung eines Bescheids an die GmbH & CoKG vor deren Eintragung im Firmenbuch entfaltet keine Rechtsgültigkeit.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat II/12, 20.12.2000