§ 187 FinStrG
Die Frage, ob der gesundheitliche Zustand den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe erlaubt, ist nicht im Rahmen der Prüfung des Antrags auf Nachsicht einer Geldstrafe zu beurteilen.
VwGH 29.11.2000, 99/13/0046
§ 187 FinStrG
Die Frage, ob der gesundheitliche Zustand den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe erlaubt, ist nicht im Rahmen der Prüfung des Antrags auf Nachsicht einer Geldstrafe zu beurteilen.
VwGH 29.11.2000, 99/13/0046