§ 12 Abs 1 Z 1 WAO
Auch der Abschluss eines neuen Bestandsvertrags mit dem Vermieter durch den Unternehmenskäufer ist als Übereignung im Rahmen der Haftung für die Kommunalsteuer zu qualifizieren.
VwGH 29.11.2000, 99/13/0259
§ 12 Abs 1 Z 1 WAO
Auch der Abschluss eines neuen Bestandsvertrags mit dem Vermieter durch den Unternehmenskäufer ist als Übereignung im Rahmen der Haftung für die Kommunalsteuer zu qualifizieren.
VwGH 29.11.2000, 99/13/0259