§ 5 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987
Auch Belastungen des Grundstücks, bezüglich derer bei einer lastenfreien Übergabe eine Ablösungspflicht bestehen würde, sind unter den grunderwerbsteuerlichen Gegenleistungsbegriff zu subsumieren.
VwGH 21.12.2000, 2000/16/0613