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Rechtmäßigkeit der Gegenstandsloserklärung einer verspätet eingebrachten Berufung

SteuernSWK 2001, S 454 Heft 16 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Nach der Zurückziehung des Rechtsmittels kommt eine Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung der Berufungsschrift nicht mehr in betracht.

FLD Wien, NÖ, Bgld , 15.02.2001

Rechtsgrundlagen: § 245 Abs 1 BAO; § 256 Abs 3 BAO

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