§ 34 Abs 8 EStG
Der VwGH erörtert das Erfordernis einer einzelfallbezogenen Zumutbarkeitsprüfung bei Beurteilung der Frage, ob sich eine Ausbildungsstelle noch im Einzugsbereich des Wohnsitzorts befindet und betont, dass auch Wartezeiten im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung beachtet werden müssen.