§ 135 BAO
Eine anhängige Steuerprüfung entlastet den Steuerschuldner nicht von seiner Pflicht zur fristgerechten Einbringung seiner Steuererklärungen.
VwGH 24.10.2000, 95/14/0086
§ 135 BAO
Eine anhängige Steuerprüfung entlastet den Steuerschuldner nicht von seiner Pflicht zur fristgerechten Einbringung seiner Steuererklärungen.
VwGH 24.10.2000, 95/14/0086