§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH bestimmt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung des "Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel" als Voraussetzung für die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens.
VwGH 31.10.2000, 95/15/0114
§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH bestimmt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung des "Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel" als Voraussetzung für die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens.
VwGH 31.10.2000, 95/15/0114