§ 23 BewG
Der VwGH beschreibt die maßgeblichen vergleichswerte für Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte von Immobilienbesitz.
VwGH 31.10.2000, 95/15/0136
§ 23 BewG
Der VwGH beschreibt die maßgeblichen vergleichswerte für Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte von Immobilienbesitz.
VwGH 31.10.2000, 95/15/0136