Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Bildungsfreibetrags bei mittelbarer Rechnungslegung im Konzern, bei konzerninternen Arbeitskräfteüberlassungen und bei Dienstzuteilungen im Rahmen von Organschaften.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988; Rz 1369 EStR 2000; Rz 1363 EStR 2000; § 9 Abs 5 KStG