Zusammenfassung: Die Autoren prüfen, ob Art VI UmgrStG bei einer Spaltung zur Neugründung auch zugrundegelegt werden kann, wenn sich nach der Protokollierung ergibt, dass ein Teil des Vermögens den Teilbetriebsstatus nicht aufweist.
Rechtsgrundlagen: Art VI UmgrStG; § 20 Abs 1 Z 2 UmgrStG