Zusammenfassung: Das BMF nimmt zu verschiedenen Anfragen zum Versicherungssteuergesetz 1953 Stellung. Dabei beschreibt er ua den Bedeutungsgehalt des Tatbestandselements der "laufenden Prämienzahlungen" in § 6 Abs 1 Z 1 lit a VersStG 1953 und beantwortet die Frage, ob auch bei verkürzter Beitragszahlungsdauer oder Inanspruchnahme einer Rückdatierungsoption derartige Prämienzahlungen vorliegen. Weiters behandelt das BMF die Fragestellung nach den Anwendungsvoraussetzungen der Nachversteuerung in § 6 Abs 1a VersStG 1953 und nach den steuerlichen Konsequenzen der Rückdatierung einer Einmalerlagsversicherung.