§ 29 Z 4 EStG
Die Bezüge des Arbeiterkammerpräsidenten sind nicht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern als Funktionsgebühren zu qualifizieren.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0074
§ 29 Z 4 EStG
Die Bezüge des Arbeiterkammerpräsidenten sind nicht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern als Funktionsgebühren zu qualifizieren.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0074