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Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Verlustvorträgen aus 1989 und 1990

SteuernBMFSWK 2001, S 329 Heft 10 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Begrenzung der Gegenverrechnung von Verlusten mit Verlustvorträgen aus den Jahren 1989 und 1990 Stellung und betont die gebotenen prioritäre Verrechnung der Jahresfünftel aus den Jahren 2001 und 2002.

Rechtsgrundlagen: § 117 Abs 7 Satz 2 EStG; § 2 Abs 2b EStG 1988

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