§ 1 Abs. 2 Z 2 Liebhaberei-VO 1993
Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit kann im Rahmen der Liebhabereiprüfung nicht als Tätigkeit der persönlichen Lebensführung qualifiziert werden.
VwGH 26.04.2000, 96/14/0095; VwGH 26.04.2000, 96/14/0117
§ 1 Abs. 2 Z 2 Liebhaberei-VO 1993
Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit kann im Rahmen der Liebhabereiprüfung nicht als Tätigkeit der persönlichen Lebensführung qualifiziert werden.
VwGH 26.04.2000, 96/14/0095; VwGH 26.04.2000, 96/14/0117