§ 8 Abs. 2 KStG 1988
Der VwGH nimmt zu den Bestimmungsmerkmalen eines Vorteilsausgleichs, der die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ausschließt, Stellung.
VwGH 31.03.2000, 95/15/0056; VwGH 31.03.2000, 95/15/0065
§ 8 Abs. 2 KStG 1988
Der VwGH nimmt zu den Bestimmungsmerkmalen eines Vorteilsausgleichs, der die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ausschließt, Stellung.
VwGH 31.03.2000, 95/15/0056; VwGH 31.03.2000, 95/15/0065