Zusammenfassung: Die Überschuldung eines Mitunternehmeranteiles steht bei Vorliegen eines positiven Verkehrswerts einer einzubringenden Personengesellschaft der Zugrundelegung des Art III UmgrStg nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; § 19 Abs 1 UmgrStG; § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG