Zusammenfassung: Die fehlende Protokollierung der übernehmenden Kapitalgesellschaft steht der Anmeldung einer Einbringung zum Firmenbuch nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 KStG
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Zusammenfassung: Die fehlende Protokollierung der übernehmenden Kapitalgesellschaft steht der Anmeldung einer Einbringung zum Firmenbuch nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 KStG
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