§ 92 Abs. 1 lit. b BAO
Ein Bescheid, in dem festgehalten wird, von der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abzusehen, ist als Grundlagenbescheid zu qualifizieren, der bei der Steuerbemessung zu berücksichtigen ist.
VwGH 24.02.2000, 97/15/0129