§ 39 Z 2 BAO
Die Bejahung der betrieblichen Veranlassung eines Leistungstransfers zwischen einem Verein und dessen Mitgliedern setzt die Fremdüblichkeit der Rechtsgeschäfte voraus.
VwGH 24.02.2000, 97/15/0213
§ 39 Z 2 BAO
Die Bejahung der betrieblichen Veranlassung eines Leistungstransfers zwischen einem Verein und dessen Mitgliedern setzt die Fremdüblichkeit der Rechtsgeschäfte voraus.
VwGH 24.02.2000, 97/15/0213