§ 184 Abs. 3 BAO
Die sachliche Unrichtigkeit der Geschäftsbücher rechtfertigt die Schätzung; die Anordnung der Schätzung liegt nicht im Ermessen der Behörde.
VwGH 30.11.1999, 94/14/0085
§ 184 Abs. 3 BAO
Die sachliche Unrichtigkeit der Geschäftsbücher rechtfertigt die Schätzung; die Anordnung der Schätzung liegt nicht im Ermessen der Behörde.
VwGH 30.11.1999, 94/14/0085