§ 32 Z 2 EStG 1988
Nach der Einstellung eines Betriebes können die Zinsen der Betriebsverbindlichkeiten in Ermangelung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht mehr als Betriebsausgaben qualifiziert werden.
VwGH 30.11.1999, 94/14/0166
§ 32 Z 2 EStG 1988
Nach der Einstellung eines Betriebes können die Zinsen der Betriebsverbindlichkeiten in Ermangelung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht mehr als Betriebsausgaben qualifiziert werden.
VwGH 30.11.1999, 94/14/0166