§ 4 EStG 1988
Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen bestimmt sich nach der zeitfolgegemäßen Verbuchung.
VwGH 16.12.1999, 97/15/0210
§ 4 EStG 1988
Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen bestimmt sich nach der zeitfolgegemäßen Verbuchung.
VwGH 16.12.1999, 97/15/0210