§ 34 EStG 1988
Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens rechtfertigen die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen nicht.
VwGH 16.12.1999, 97/15/0126
§ 34 EStG 1988
Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens rechtfertigen die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen nicht.
VwGH 16.12.1999, 97/15/0126