§ 24 BAO
Die Zurechnung von Einkünften setzt das vorliegen eines unternehmerischen Risikos voraus.
VwGH 25.11.1999,97/15/0118
§ 24 BAO
Die Zurechnung von Einkünften setzt das vorliegen eines unternehmerischen Risikos voraus.
VwGH 25.11.1999,97/15/0118