§ 22 BAO
Der VwGH nimmt zur gebotenen Fremdüblichkeit von Vertragsabschlüssen zwischen nahen Angehörigen Stellung.
VwGH 25.11.1999, 97/15/0036; VwGH 25.11.1999, 97/15/0037
§ 22 BAO
Der VwGH nimmt zur gebotenen Fremdüblichkeit von Vertragsabschlüssen zwischen nahen Angehörigen Stellung.
VwGH 25.11.1999, 97/15/0036; VwGH 25.11.1999, 97/15/0037