§ 207 BAO
Eine Nachreichung unterlassener Vorbringen zur Frage der Verjährung in der Gegenschrift kommt nicht in Betracht.
VwGH 25.11.1999, 98/15/0081
§ 207 BAO
Eine Nachreichung unterlassener Vorbringen zur Frage der Verjährung in der Gegenschrift kommt nicht in Betracht.
VwGH 25.11.1999, 98/15/0081