§ 8 KStG
Zuwendungen eines Gewerbebetriebs an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, sind als verdeckte Ausschüttungen zu qualifizieren.
VwGH 21.10.1999, 94/15/0113
§ 8 KStG
Zuwendungen eines Gewerbebetriebs an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, sind als verdeckte Ausschüttungen zu qualifizieren.
VwGH 21.10.1999, 94/15/0113