§ 275 BAO
Die Beantragung der Verlängerung der Verbesserungsfrist nach § 275 BAO bewirkt keine Hemmung der Frist.
VwGH 30.9.1999, 99/15/0102
§ 275 BAO
Die Beantragung der Verlängerung der Verbesserungsfrist nach § 275 BAO bewirkt keine Hemmung der Frist.
VwGH 30.9.1999, 99/15/0102