In seinem Beschluss vom 18. 5. 2021, Skellefteå Industrihus AB, C-248/20 , befasste sich der EuGH mit Fragen der Berichtigung der Vorsteuer anlässlich der Aufgabe eines Bauprojekts vor Fertigstellung. Diese Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Skatteverk (Finanzbehörde, Schweden) und der .
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