In seinem Urteil vom 6. 10. 2021, Boehringer Ingelheim RCV, C-717/19 , hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Zahlungen, die ein pharmazeutisches Unternehmen an den staatlichen Krankenversicherungsträger leistet, die mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage vermindern.
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