vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Einheitliche Verwaltungsdienstleistung an Fonds, die sowohl als Sondervermögen als auch nicht als Sondervermögen gelten, sind mehrwertsteuerpflichtig

News aus der EUSteuerrechtSWI 2020, 445 - 448 Heft 8 v. 1.8.2020

In seinem Urteil vom 2. 7. 2020, BlackRock Investment Management (UK), C-231/19 , hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Erbringung einer Verwaltungsdienstleistung zur Verwaltung von Fonds, die sowohl ein Sondervermögen als auch kein Sondervermögen iSd Art 135 Abs 1 lit g MwStSyst-RL darstellen, der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt oder nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!